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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Alle Leistungen und Aufträge der AAI Medienauswertungsgesellschaft mbH (AAI GmbH) erfolgen zu den hier niedergelegten Bedingungen und werden vom Kunden mit der Auftragserteilung ausdrücklich anerkannt.

§1 Vertragsabschluss

Verträge zwischen der AAI GmbH und dem Kunden kommen nur nach schriftlich erteiltem Auftrag des Kunden und nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch die AAI GmbH zustande. Die AAI GmbH ist nicht zur Annahme einzelner Aufträge verpflichtet.

1.1.Elektronische Bestellung

Wird der Auftrag durch den Kunden auf elektronischem Wege erteilt, erfolgt die Bestätigung auch auf diesem Wege.

1.2. Testphase

Neukunden haben das Recht auf eine zweitägige unentgeltliche Testphase der Dienstleistungen der AAI GmbH. Neukunden sind Kunden, die in den zurückliegenden zwölf Monaten keinerlei Vertragsverhältnis mit der AAI GmbH eingegangen sind.

§2 Inhalt des Vertrages

Der Kunde erteilt der AAI GmbH einen Auftrag zur Medienbeobachtung. Darin sind die Suchbegriffe, Stichworte oder Themen enthalten, sowie ein festgelegtes Medienpanel. Während der Laufzeit kann der Kunde jederzeit den Gegenstand und das Medienpanel des Auftrages ändern. Diese Änderungen müssen schriftlich an die AAI GmbH übermittelt werden. Der Kunde erhält daraufhin eine Bestätigung der Auftragsänderungen.

2.1. Verfügbarkeit

Der Abschluss erfolgt unter der Bedingung der vollständigen und rechtzeitigen Belieferung der AAI GmbH durch Zulieferer mit Zeitungen und Zeitschriften.

2.2.Laufzeit

Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, können beide Parteien den Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen zum folgenden Monatsende kündigen.

§3 Preise

Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste der AAI GmbH als vereinbart. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die AAI GmbH. Die Preise sind zuzüglich Umsatzsteuer zu verstehen.

3.1 Zahlungen, Verzug

Der Kunde erhält eine monatliche Abrechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach Eingang fällig.

§4 Lieferung

Das Versand/Übermittlungsrisiko trägt der Kunde. Die Lieferung gilt als abgeschlossen, wenn der Kunde vom Inhalt ohne weiteres Kenntnis nehmen kann.

§5 Gewährleistung

Die Leistungen der AAI GmbH basieren auf menschlicher Arbeit. Es kann also keine Gewähr für Vollständigkeit übernommen werden.

5.1. Nachbesserungen

Sind die Leistungen der AAI GmbH fehlerhaft und damit für den Kunden unbrauchbar werden die Leistungen innerhalb weniger Tage korrigiert. Misslingt eine derartige Korrektur, kann der Kunde eine Minderung des Entgelts geltend machen.

§6 Urheberrecht, Lizensierung

Die elektronische Übermittlung von Artikeln erfordert einen Vertrag des Kunden mit der Presse Monitor Deutschland GmbH &Co. KG (PMG). Dieser Vertrag ist unabhängig von allen Verträgen mit der AAI GmbH und regelt wie Nutzung und Lizensierung der Artikel in einem Pressespiegel oder als Einzelclipping im Rahmen des geltenden Urheberrechts. Artikel, die nicht bei der PMG lizensiert worden sind, können nur im Rahmen einer gesetzlichen Lizenz nach §49 UrhG genutzt werden.

6.1.Freistellung

6.1.Freistellung Werden von dem Kunden die Verletzung der Rechte Dritter verantwortet, indem er gegen die im §6 genannten Regelungen verstößt, wird die AAI GmbH von allen Ansprüchen freigestellt.

§7 Haftung

7.1.Schadensersatz

Die AAI GmbH haftet nur für Schäden des Kunden, die von der AAI GmbH und deren Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

7.2. Höhere Gewalt

Die AAI GmbH haftet nicht für Schäden aus höherer Gewalt. Dazu zählen Betriebsstörungen, die aus Naturereignissen, kriegerischen Auseinandersetzungen, Tarifauseinandersetzungen oder ähnlichen Ereignissen resultieren, die nicht von der AAI GmbH zu verantworten sind.

§8 Datenschutz

Alle Daten des Kunden werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

§9 Schriftform

Alle Verträge, Änderungen und die Kündigung müssen schriftlich erfolgen.

§10 Rechtswahl

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Es gilt dann die Regelung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Bestimmung am nächsten kommt.


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